12. Februar 2011

Wandern mit Warnweste?

Upside DownWie der eine oder andere weiss, betreue ich neben diesem Blog und verschiedenen Destinationswebseiten  auch eine Homepage über Wandertouren in Südtirol. Kürzlich ist per Email folgendes Feedback zur Wanderseite eingetrudelt:

Meine Frau und mein Sohn sind auf dem Wanderweg von einem Motorrad von hinten umgefahren worden. Die gegnerische Versicherung lastet meiner Familie 30% Mitverschulden an, da sie keine Warnwesten trugen. Ich bitte sie daher zukünftig in ihren Wandervorschlägen daraufhin zu weisen, dass beim Wandern in Südtirol unbedingt Warnwesten zu tragen sind.

Vorweg möchte ich Familie R. mein Bedauern über den Unfall mitteilen, die Hoffnung aussprechen dass alle Beteiligten keine bleibenden Schäden davongetragen haben, und den Wunsch dass die Familie trotzdem auch in Zukunft etwas Spass beim Wandern haben wird.

Dort wo Menschen aufeinander treffen passieren leider immer wieder Fehler und es ist schade, dass man auch in der freien Natur nicht 100% sicher unterwegs sein kann. Und richtig ärgerlicher wird es, wenn man sich mit Anwälten und Versicherungen herumschlagen muss, die mit allen Mitteln versuchen das Recht zu ihrem finanziellen Gunsten zu drehen.

Ich bin nun kein Rechstexperte, nehme aber an dass die Teilschuld der Wanderer und die auch meiner Meinung nach ziemlich "merkwürdige" Aufforderung zum Tragen einer Warnweste ein Hinweis darauf sein könnte, dass man sich laut derzeit geltendem Recht auch auf Wanderwegen visuell und/oder akustisch bemerkbar machen muss, um z.B. bei schlechten Lichtverhältnissen, Dämmerung usw. andere "Verkehrsteilnehmer" auf sich aufmerksam zu machen.

Vielleicht hat einer meiner Leser weitere Infos zum Thema, die Diskussion sei hiermit eröffnet!

2 Kommentare:

  1. Die Versicherungen versuchen fast immer mit irgendwelchen fadenscheinigen und rechtlich nicht haltbaren Äußerungen Geld zu sparen. Mittlerweile ist es fast unerläßlich einen Anwalt einzuschalten. Erstens ist die Frau auf einem WANDER-Weg angefahren worden und nicht auf der Autobahn. Zweitens sollte die Versicherung ihrerseits ihre Aussage rechtlich beweisen und den Gesetztetext vorlegen, der einem Fußgänger vorschreibt Warnwesten zu tragen. Ich muß nur den Kopf schütteln.

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  2. Ich denke auch, dass es auf die Straße / den Weg ankommt. Auf großen Straßen empfehlen wir vor allem bei schlechtem Wetter immer Warnwesten zu tragen. Auf abgeschiedenen Wegen, muss das in der Regel nicht sein. Dort fahren die Fahrzeuge ja auch nicht soo schnell.

    Ich arbeite bei Warnwesten-Express und wir empfehlen gerade bei Gruppen die Warnwesten zu bedrucken, da dann der 'Umstand' zum Spaß wird und sie von jedem gerne getragen wird.

    Viel Glück für die Verarbeitung des Unfalls wünsche ich.

    Beste Grüße,
    Michael
    Warnwesten-Express.de

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